Krypto-Anleger müssen aufgrund gestiegener Auskunftspflichten gegenüber dem Finanzamt ihre Transaktionen lückenlos dokumentieren, um Gewinne aus Verkäufen, Staking und Lending korrekt zu versteuern. Gewinne unterliegen nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr nicht der Steuerpflicht, innerhalb dieser Frist jedoch dem persönlichen Einkommensteuersatz, wobei Freigrenzen zu beachten sind. Komplexität und Dynamik des Themas erfordern regelmäßige Information und gegebenenfalls professionelle Beratung.
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gewinnen zunehmend an Bedeutung, doch parallel zur steigenden Popularität und den Kursschwankungen rückt auch die steuerliche Behandlung in den Vordergrund. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 18.04.2025 berichtete, sind die Auskunftspflichten für Kryptoanleger gegenüber dem Finanzamt gestiegen. Insbesondere nach dem Bullenmarkt Ende 2024 mit seinen rasanten Kursanstiegen ist die korrekte Versteuerung von Gewinnen unerlässlich.
Die Besteuerung von Kryptowährungen ist komplexer als die von traditionellen Wertpapieren. Gewinne aus Kryptoverkäufen zählen zu den „sonstigen Einkünften“, erklärte Juliane Kutzke von Taxfix gegenüber Business Insider am 15. Februar 2022. Sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz und nicht der Abgeltungssteuer. Ein zentraler Punkt ist die Spekulationsfrist von einem Jahr. Gewinne aus Verkäufen nach Ablauf dieser Frist sind steuerfrei. Liegt der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist, müssen Gewinne, die die Freigrenze von 600 Euro (Stand 2022) übersteigen, versteuert werden, so die Wirtschaftswoche am 19.10.2022.
Die Dokumentationspflichten für Kryptoinvestoren wurden verschärft. Laut awicontax müssen sämtliche Transaktionen, einschließlich Käufe, Verkäufe und Wallet-Transfers, lückenlos nachgewiesen werden. Dies betrifft auch die Nutzung von DeFi-Plattformen. Wer über ausländische oder dezentrale Börsen handelt, muss besonders auf die erweiterten Mitwirkungspflichten der Abgabenordnung achten. Fehlende Nachweise können zu einer Schätzung durch das Finanzamt und damit oft zu einer höheren Steuerbelastung führen. Auch Datenverluste sind problematisch, da "verlorene Coins" steuerlich nicht als Verlust anerkannt werden.
Auch Einkünfte aus Staking und Lending unterliegen der Steuerpflicht. Diese Erträge fallen ebenfalls unter die „sonstigen Einkünfte“ und müssen versteuert werden, sobald sie die Freigrenze von 256 Euro jährlich überschreiten (Stand 2025, awicontax). Die einjährige Spekulationsfrist gilt zwar grundsätzlich auch hier, jedoch können Staking-Belohnungen die Haltedauer beeinflussen, da mit der Generierung neuer Einheiten die Frist neu beginnt.
Verluste aus Krypto-Trading können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, wenn die Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte gelten. Das Finanzamt legt jedoch, wie die FAZ am 18.03.2024 berichtete, großen Wert auf eine vollständige Dokumentation. Verluste aus spekulativen Geschäften wie Futures oder Optionen sind nicht mit Gewinnen aus dem klassischen Kryptohandel verrechenbar.
Die Besteuerung von Kryptowährungen ist ein komplexes und dynamisches Thema. Anleger sollten sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen informieren und ihre Transaktionen sorgfältig dokumentieren, um steuerliche Risiken zu minimieren. Die Unterstützung durch Steuerberater und spezialisierte Software kann helfen, die steuerlichen Anforderungen zu erfüllen und die Steuerlast zu optimieren.
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