Die EU plant bis 2027 ein Verbot anonymer Krypto-Transaktionen im Rahmen der neuen Geldwäscherichtlinie (AMLR) zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Dies betrifft vor allem anonyme Konten bei Krypto-Dienstleistern und den Handel mit Privacy Coins, verschärft aber bestehende Regelungen und verbietet weder Selbstverwahrung noch Peer-to-Peer-Überweisungen. Die AMLR wird kontrovers diskutiert, da sie einerseits die Finanzkriminalität bekämpfen soll, andererseits aber auch die finanzielle Freiheit und Privatsphäre der Bürger einschränkt.
Die Europäische Union beabsichtigt, anonyme Transaktionen mit Kryptowährungen und sogenannten Privacy Tokens bis zum Jahr 2027 zu untersagen. Grundlage hierfür ist die neue Geldwäscherichtlinie (AMLR), deren Inkrafttreten für den Sommer 2027 geplant ist. Wie cryptonews.net berichtet, ist die AMLR Bestandteil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor.
Die AMLR verpflichtet Krypto-Dienstleister (CASPs) zu verstärkten Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Identifizierung ihrer Kunden und der Überwachung von Transaktionen. Konkret bedeutet dies, dass CASPs wie Börsen und Broker keine anonymen Konten mehr anbieten und die Identität ihrer Kunden verifizieren müssen. BitEagle News berichtete am 24. März 2024, dass dies im Grunde keine neue Regelung sei, da Kryptobörsen und Anbieter von verwahrten Wallets (Custodial Wallets) in der EU bereits ähnlichen Verpflichtungen unter der bestehenden AMLD5 unterliegen. Das Verbot anonymer Konten ist somit bereits gängige Praxis.
Ein weiterer Aspekt der AMLR ist das Verbot von Privacy Coins wie Monero oder Zcash, welche Transaktionsinformationen verschleiern. DL News berichtete am 16. Januar 2024 von geringem Widerstand innerhalb der Branche gegen diese Maßnahme. Auch hier handelt es sich nicht um eine völlig neue Entwicklung, da viele große Börsen Privacy Coins bereits von ihren Plattformen entfernt haben. MiCA, die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, verbietet bereits die Notierung von Kryptowerten mit eingebauter Anonymisierungsfunktion.
Für Transaktionen zwischen CASPs und selbstverwahrten Wallets (Non-Custodial Wallets) schreibt die AMLR "risikomindernde" Maßnahmen vor. Beispiele hierfür sind die Nutzung von Blockchain-Analysen oder die Erfassung zusätzlicher Informationen über die Herkunft und das Ziel der Kryptowerte. Dies steht im Einklang mit der Verordnung über die Überweisung von Geldern (TFR), der EU-Umsetzung der FATF Travel Rule, welche von CASPs die Erfassung von Daten für Überweisungen zu und von selbstverwahrten Wallets verlangt (z. B. Name des Auftraggebers/Begünstigten). BitEagle News unterstreicht, dass auch dies keine neue Anforderung darstellt.
Entgegen mancher in den sozialen Medien verbreiteter Behauptungen verbietet die AMLR weder selbstverwahrte Zahlungen noch selbstverwahrte Wallets oder Peer-to-Peer-Überweisungen. BitEagle News stellt klar, dass die AMLR im Wesentlichen die bestehenden AML/CFT-Regeln für CASPs und andere Verpflichtete bestätigt.
Die AMLR beschränkt zudem Bargeldzahlungen im Handel auf maximal 10.000 Euro. Mitgliedstaaten können sogar niedrigere Grenzen festlegen. Dies wurde von Patrick Breyer, MdEP der Piratenpartei, als "Krieg gegen das Bargeld" kritisiert, wie auf seiner Webseite und in einer Pressemitteilung vom 19. März 2024 zu lesen ist. Breyer argumentiert, das Verbot anonymer Zahlungen schränke die finanzielle Freiheit unschuldiger Bürger ein und stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Er betont, die Möglichkeit, anonyme Transaktionen durchzuführen, sei ein Grundrecht.
Die Reaktionen auf die neuen Vorschriften sind unterschiedlich. Während einige die Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität begrüßen, befürchten andere Einschränkungen der Privatsphäre und der wirtschaftlichen Freiheit. AML Crypto, ein Anbieter von Blockchain-Analysediensten, unterstützt zwar die Bekämpfung illegaler Aktivitäten, betont aber auch die Bedeutung des Rechts auf Anonymität bei Finanztransaktionen, wie auf seiner Webseite zu lesen ist.
Die AMLR wurde im März vom ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments angenommen und benötigt noch die formelle Zustimmung des Plenums und des Rates der EU.
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